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FAQs

Nur wenige Kapitalanleger halten ihre Immobilie 40 oder 50 Jahre lang im Bestand, da Immobilien nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden können. Daher ist es sinnvoll, die Abschreibung und Steuerersparnis innerhalb dieses Zeitraums zu maximieren. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein.

Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht es Ihnen, die gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsdauern von 40 bzw. 50 Jahren zu verkürzen und so während der Haltedauer eine höhere Rendite zu erzielen. Da die meisten Kapitalanleger ihre Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei veräußern, maximieren Sie auf diese Weise die Abschreibungen und optimieren Ihre Investition.

Zunächst haben Sie die Möglichkeit, auf unserer Website einen kostenlosen Quick-Check durchzuführen, um eine erste Einschätzung der Restnutzungsdauer zu erhalten. Anschließend geben Sie die relevanten Objektdaten sowie Ihre persönlichen Informationen ein und beauftragen das Gutachten durch eine gesicherte Zahlung. Nach der Übermittlung Ihrer Daten erfolgt die professionelle Auswertung und Erstellung des Gutachtens. Falls erforderliche Informationen fehlen, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail, sodass Sie die fehlenden Angaben bequem nachreichen können

Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten variieren je nach Gebäudeart und Größe der Immobilie. Wir bieten verschiedene Immobilienpakete an, die auf unterschiedliche Anforderungen zugeschnitten sind und entsprechend preislich gestaffelt sind. Zu unseren Preisen

Sie erhalten das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden, wenn uns alle Objektdaten vollständig übermittelt wurden!

Für die Erstellung des Gutachtens benötigen wir einige wesentliche Objektinformationen sowie Fotos des Gebäudes. Dazu zählen unter anderem die Lage des Objekts, das Baujahr, der Zeitpunkt verschiedener Modernisierungsmaßnahmen sowie relevante Angaben aus dem Grundbuchauszug, wie die Flurstücksnummer, die Gemarkung und die Blattnummer.

Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht Ihnen den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer für Ihre fremdvermietete Immobilie. Dadurch können Sie höhere Abschreibungen steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast spürbar reduzieren.

Nein, Sie erhalten das Gutachten in digitaler Form per E-Mail

Steuerliche Abschreibungen aus Vermietung und Verpachtung sind nur möglich, wenn eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht besteht. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung müssen daher nachweisbare Mieteinnahmen vorliegen.

Von einer erhöhten AfA (Absetzung für Abnutzung) profitieren Eigentümer (Vermieter), da sie die Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich in kürzerer Zeit abschreiben können. Anstelle des regulären AfA-Satzes von 2 % über 50 Jahre kann bei einer nachgewiesenen kürzeren Nutzungsdauer von beispielsweise 25 Jahren ein erhöhter Abschreibungssatz von 4 % angewendet werden. Dadurch wird die Liquidität früher gesteigert, was Investitionsspielräume erhöht oder beim Verkauf nach zehn Jahren steuerliche Vorteile bringen kann.

Gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV gibt die Gesamtnutzungsdauer die Zeitspanne an, in der eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie hängt von der Gebäudeart und dem baulichen Standard ab. Immobilien mit geringerer Bauqualität haben in der Regel eine kürzere Nutzungsdauer.

Gemäß § 7 Abs. 4 EStG legt das Finanzamt eine Restnutzungsdauer fest, über die die Gebäudeanschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden. Durch den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer kann der AfA-Satz erhöht und die steuerliche Belastung reduziert werden.

Ja, die Kosten für das Gutachten zur Feststellung der kürzeren Nutzungsdauer können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Ja, unsere Gutachter sind nach TÜV und DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Anerkennung der Gutachten durch die Finanzbehörden.

Steuerliche Abschreibungen aus Vermietung und Verpachtung sind nur möglich, wenn eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht besteht. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung müssen daher nachweisbare Mieteinnahmen vorliegen.

Eine kürzere Restnutzungsdauer erhöht die jährliche Abschreibung, da die Gebäudekosten auf einen kürzeren Zeitraum verteilt werden:

  • Gebäudewert: 200.000 €
  • Restnutzungsdauer: 50 Jahre → Jährliche AfA: 4.000 €
  • Verkürzte Restnutzungsdauer: 20 Jahre → Jährliche AfA: 10.000 €

In vielen Fällen kann das Gutachten auf Basis vorhandener Unterlagen erstellt werden. Bei unzureichender Dokumentation kann eine Besichtigung erforderlich sein.

Wenn Sie mit unserem zertifizierten und rechtlich anerkannten Restnutzungsdauergutachten bei Ihrem zuständigen Finanzamt keine höheren prozentualen Abschreibungen als die gesetzlich festgelegten Werte generieren können, dann erhalten Sie Ihr Geld zu 100% zurück.

  • Höhere Steuerersparnis: Weniger zu versteuernde Einkünfte.
  • Erhöhte Liquidität: Mehr finanzieller Spielraum für Investitionen.

Ja, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Berichtigung der Steuererklärung: Wenn Ihr Steuerbescheid nicht älter als vier Wochen ist, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist noch Änderungen vornehmen. In diesem Fall kann auch ein Restnutzungsdauer-Gutachten aus dem Vorjahr berücksichtigt werden.
  • Nachträgliche Anerkennung eines Gutachtens: Das Finanzamt kann eine Anpassung auch rückwirkend akzeptieren.

Unser Quick-Check hilft Ihnen, eine erste Einschätzung vorzunehmen. Eine verbindliche und finanzamtssichere Bewertung kann jedoch nur durch ein professionelles Gutachten erfolgen.

  • Energetische Sanierungen: Fensteraustausch, Dämmung, Heizungsmodernisierung.
  • Grundlegende Renovierungen: Dach, Fassade, Fußböden, Sanitäranlagen.

Die Auswirkungen auf die Nutzungsdauer werden von unseren Gutachtern individuell bewertet.

Ja, es ist problemlos möglich, mehrere Immobilien gleichzeitig begutachten zu lassen. Dies ist besonders sinnvoll für:

  • Immobilienportfolios: Vermieter mit mehreren vermieteten Objekten.
  • Gewerbliche Immobilien: Unternehmen mit mehreren gewerblich genutzten Gebäuden.

Wenn Sie mehrere Immobilien bewerten lassen möchten, um erhöhte Abschreibungen zu nutzen, beraten wir Sie gerne persönlich. Je nach Auftragsvolumen gewähren wir Ihnen Preisvorteile. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um jährlich etliche 1000 Euro zu sparen.

  • BMF-Schreiben vom 22.02.2023: Stärkt die Anerkennung professioneller Gutachten und erleichtert die steuerliche Optimierung.
  • Geplante Änderungen: Eine Pflicht zur Vor-Ort-Besichtigung wird diskutiert, was zu höheren Kosten führen könnte. Aktuell ist noch keine Besichtigung erforderlich.

Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Vor-Ort-Besichtigung nicht zwingend erforderlich. Allerdings könnte eine künftige Gesetzesänderung dies zur Pflicht machen, was zusätzliche Kosten verursachen würde.

Wir empfehlen daher, noch unter den derzeit geltenden Bedingungen zu handeln, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden.

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Adresse Forststr. 2
04229 Leipzig

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